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Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung setzt sich in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung für die Belange der
Mitarbeiter innerhalb der Einrichtung ein. In den Vorschriften
des Deutschen Caritasverbandes und in den Arbeitsvertrags-
richtlinien (AVR) ist verankert, welche Aufgaben die Mitarbei-
tervertretung wahrzunehmen hat. Dies sind u.a.

  • Mitwirkung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Mitwirkung bei Ein- und Höhergruppierungen
  • Mitbestimmung bei Kündigungen seitens des
    Dienstgebers
  • Mitwirkung bei einer Versetzung oder der Zuweisungen
    neuer Arbeits- oder Aufgabengebiete

Bei diversen Maßnahmen ist die Mitwirkung der Mitarbeitervertretung
gefragt; insbesondere, wenn es um die Einhaltung und Überwachung
von Schutzvorschriften und -gesetzen geht.

Die Mitarbeitervertretung ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter.


 

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